Wichtige Behandlungsinformationen

Informationen zur Behandlung mit Zahnschienen (engl. Aligner)

Wichtig: Bei der Behandlung mit smileunion Zahnschienen handelt es sich um eine rein kosmetische Frontzahnkorrektur und nicht um eine medizinische Leistung. 

Art der Bewegung

Für das Ausformen des Frontzahnsegmentes bzw. die Begradigung der Fehlstellung wird Platz benötigt. Der dafür benötigte Platz wird ausschließlich durch eine Protrusionsbewegung (Vorschieben) des jeweiligen (Ober- bzw. Unterkieferzahnbogen-) Segmentes gewonnen. Dadurch kann auf eine sog. approximale Schmelzreduktion (ASR) verzichtet werden. Die reine Protrusionsbewegung zur Platzgewinnung hat hinsichtlich der Risiken der ASR Vorteile. Zu den allgemeinen Risiken der ASR zählen durch die Schmelzreduktion Hypersensibilität und Überempfindlichkeiten der jeweiligen Zähne. Insgesamt kann das gewonnen Platzangebot durch die Protrusionsbewegung der Ober- bzw. Unterkieferfrontzahnsegmente zu einer gesteigerten Lippenfülle führen. 

Tragezeit

Um ein möglichst effektives Behandlungsergebnis zu erzielen, muss die Tragezeit von 22 Stunden täglich unbedingt eingehalten werden. Die Zahnschienen müssen lediglich zu Mahlzeiten und für Mundhygienemaßnahmen kurzzeitig entfernt werden. Das Therapieergebnis ist maßgeblich von der Tragezeit der Zahnschienen abhängig. Durch eine verminderte Tragezeit kann es zu Abweichungen des Behandlungsergebnisses und zu einer verlängerten Behandlungszeit kommen. Das Therapieziel kann dann nicht erreicht werden. Die daraus resultierenden nachträglichen Zahnschienen (Nachkorrektur) sind nicht Bestandteil der Produktpakete und müssen im Nachgang in Verbindung mit Mehrkosten erstellt werden. 

Bei Verlust einer Zahnschiene oder bei Auftreten von Defekten oder sonstigen Komplikationen informiere bitte unverzüglich unseren Kundenservice. Nach Rücksprache muss entweder eine neue Zahnschiene angefertigt werden oder die Behandlung mit der nächsten Zahnschiene fortgeführt werden.

Individuelle Gewebefaktoren und Gewebereaktionen

Bei der Behandlungszeit wird von einem parodontal gesunden Gewebe ausgegangen. Individuelle Gewebereaktionen (z. B. medikamentös verursachte Reaktionen) können die Behandlungszeit beeinflussen. Aufgrund der unterschiedlichen Gewebereaktionen und parodontalen Zustände empfehlen wir, alle sechs Monate eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.

Nach dem ersten Einsetzen einer Zahnschiene (14-tägig wechseln) kann es durch den moderaten Druck auf die Zähne (nötig für die Zahnbewegung) zu Druckschmerzen (Aufbissempfindlichkeit) kommen. Dieser Druckschmerz hält in der Regel bis zu 48 Stunden lang an. Durch das Einsetzen der Zahnschiene kann es anfänglich zu Irritationen der Zunge und dadurch zu leichten Artikulationsstörungen kommen. In der Regel gewöhnt sich die Zunge innerhalb der ersten zwei bis drei Tage an die Zahnschiene.

Um eine Zahnbewegung durchführen zu können, muss der Zahnhalteapparat bei jeder kieferorthopädischen Behandlung gelockert werden. Dadurch kommt es zwangsläufig zu leichten sog. „Lockerungserscheinungen“. Der Zahnhalteapparat festigt sich nach der kieferorthopädischen Behandlung bei Patienten mit gesundem Zahnhalteapparat bzw. Zahnbett wieder. Sollte es zu dauerhaften Missempfindungen oder Schmerzen kommen, wechsele nicht zu einer nächsten Schiene und kontaktiere unseren Kundenservice umgehend. Bei Patienten mit einem ungesunden Zahnhalteapparat (z.B. Gingivitis, Parodontitis) kann es durch die Zahnbewegung zu einer Verschlechterung des parodontalen Zustands kommen. In seltenen Fällen können Schäden an bestehenden Zahnfüllungen, Zahnkronen und/oder Zahnimplantaten auftreten (wodurch es erforderlich werden kann, diese zu erneuern bzw. zu ersetzen). In Einzelfällen kann das Tragen der Schienen (bei Nichtbeachtung der Tragezeit und einem parodontal vorgeschädigten Gebiss) zu Zahnverlust führen. Daher muss die ggf. notwendige konservierende oder prothetische Restauration unbedingt vor Behandlungsbeginn erfolgen. 

Während der Behandlung dürfen keine konservierenden oder prothetischen Restaurationen erfolgen. Die Passgenauigkeit der Zahnschienen wäre dadurch nicht mehr gegeben und das Behandlungsziel obsolet. Die daraus resultierende Neuanfertigung ist nicht Teil des Kostenpaketes.

Solltest du einen ungesunden Zahnhalteapparat haben und/oder Zahnfüllungen, Zahnkronen oder Zahnimplantate tragen, kontaktiere vor der Verwendung unserer Produkte bitte unseren Kundenservice, um die geeignete Verwendung abzuklären und Risiken zu vermeiden.

Gewährleistung und Haftung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der smileunion GmbH.

Risiken und Nebenwirkungen bei kieferorthopädischen Behandlungen

Auch bei der Behandlung mit Zahnschienen kann es, wie bei anderen kieferorthopädischen Apparaturen, zu Nebenwirkungen kommen. Zu den gängigen Risiken und Nebenwirkungen zählen unter anderem: höhere Prävalenz von Karies (durch verminderten Speichelfluss), Wurzelresorptionen und parodontale Veränderungen durch die zur Zahnbewegung benötigte Kraft, Zahnlockerung (physiologisch temporär/unphysiologisch permanent), Überempfindlichkeit an Zähnen und Weichteilen, Kiefergelenksbeschwerden durch Okklusionsveränderungen sowie Rezidive und ausbleibender Erfolg bei unzureichender Mitarbeit (beeinflussbare und nicht-beeinflussbare Faktoren).

Stabilisationsphase

Um das erreichte Behandlungsziel ausreichend zu stabilisieren, ist eine lebenslange Retention mittels herausnehmbarer oder festsitzender Retainer zwingend erforderlich. Im Behandlungspaket ist eine Retainerschiene (herausnehmbar) inbegriffen, die auch zwingend nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase getragen werden muss. Wird die Retainerschiene nicht getragen oder ist sie defekt, kann das Behandlungsergebnis nicht langfristig stabilisiert und ein Rezidiv (Rückfall in den Ursprungszustand) erfolgen. Entstehende Mehrkosten einer Nachbehandlung aufgrund einer Nichtbeachtung der Retentionsphase müssen vom Patienten getragen werden. 

Behandlungsalternativen

Bei der angebotenen Behandlung handelt es sich um eine rein kosmetische Korrektur der Frontzähne (Oberkiefer-/Unterkiefer 13-23/33-43). Die Therapie ist nicht medizinisch notwendig und fällt daher unter die nach §2 Abs. 3 GOZ fallende Gebührenordnung. Das Belassen der Zahnfehlstellung wird als Alternative genannt. Eine umfangreichere kieferorthopädische Behandlung mit Korrektur von z.B. Überbiss, transversaler Diskrepanz oder Ähnlichem können lediglich mit alternativen Behandlungsmethoden (festsitzenden Multibracketapparaturen etc.) behandelt werden. Durch die Bestätigung deines Behandlungsplans wird davon ausgegangen, dass du über die Vor-und Nachteile einer Korrektur mit Zahnschienen und über die möglichen Behandlungsalternativen aufgeklärt worden bist.

 

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3D-Behandlungplan: Einverständnisverklärung 

Durch die Bestätigung des Behandlungsplans nimmst du die hier zugrundeliegende Therapie von smileunion GmbH im vorgestellten Umfang an. Wie bei den Alternativen aufgeführt, handelt es sich um eine reine private Leistung nach § 2 Abs. 3 GOZ außerhalb des gesetzlichen GKV-Katalogs §8 Abs. 7. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei der vorliegenden Behandlung nicht. Dir ist bekannt, dass die gesamten entstehenden Kosten von dir privat zu tragen sind. Die vorgeschlagene Therapie wurde dir von der Firma smileunion GmbH ausreichend verständlich und umfassend erklärt. Dir ist bewusst, dass es sich um eine nicht notwendige medizinische Leistung handelt. Über die anfallenden Kosten, Stabilisationsphase, die Variation der Behandlungsdauer (siehe „Individuelle Gewebefaktoren und Gewebereaktionen“) und die möglichen Behandlungsalternativen wurdest du ausreichend informiert. Die Leistungen werden im Sinne des §1 Abs. 2 S. 2 GOZ (bei Leistungen nach § 1 Abs. 2 GOZ handelt es sich um Leistungen, die zwar in der GOZ/GOÄ enthalten, jedoch medizinisch nicht notwendige Verlangensleistungen darstellen) verlangt. Die gesamte Rechnungsstellung erfolgt im Namen und auf Rechnung der smileunion GmbH. Durch die Bestätigung des Behandlungsplans erklärt der Patient/Kunde, den Aufklärungsbogen gelesen und verstanden zu haben.

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